Eckpunkte für den Beitritt zur Nahwärme Gebenbach Atzmannsricht eG

Genossenschaftsanteil

Der Genossenschaftsanteil beträgt 7.500,-Euro je Hausanschluss.

Fälligkeiten:

  • 2.500,- Euro im 1. Quartal 2023 (voraussichtlich Mai 2023)
  • 2.500,- Euro bei Baubeginn des Wärmenetzes
  • 2.500,- Euro bei Abschluss der Bauarbeiten

Voraussichtliche Kosten / Gebühren

  • 40,- Euro Grundgebühr monatlich
  • 11,662 ct/KWh incl. 19 % MwSt. netto, 9,8 ct/KWh

Wärmebedarf

  • Muss bei Vertragsabschluss angegeben werden
  • Davon müssen voraussichtlich 80% vertraglich verpflichtend abgenommen werden

Abschlagszahlungen

Jeweils 1/12 als Vorauszahlung der voraussichtlichen Jahresgesamtkosten

Spätester Beitritt zur Genossenschaft

31.12.2022 - mit Abgabe einer verbindlichen Beitrittserklärung

Wärmeliefer- und -abnahmevertrag

31.01.2023 - spätester Zeitpunkt zur Unterzeichnung des Vertrags

Sicherheit der Wärmeversorgung

Zweistufige Redundanz

  • Stufe 1: 2 BHKW-Motoren und 1.000m³ Wärmespeicher im Rahmen einer Biogasanlage
  • Stufe 2: mobile Heizung auf dem Gelände des Wärmelieferanten

Wärmenetzleitungen / Übergabestationen

Die Netzleitungen werden auf Kosten der Genossenschaft direkt in das Gebäude (Keller) verlegt und hier ein Wärmepufferspeicher (1.000 l) installiert

Weitere Kosten

Die Verbindung zwischen der Übergabestation und der Heizungsanlage im Haus muss durch den Abnehmer auf eigene Kosten erfolgen.
Hierfür gibt es von der BAFA in der Regel Zuschüsse in Höhe von bis zu 35 %.
Nehmen Sie hierzu Kontakt zu Ihrem Heizungsbauer auf.

Sicherheit

Sollte wider Erwarten das Gesamtprojekt nicht umgesetzt werden können, werden die geleisteten Vorauszahlungen abzüglich eventuell bereits geringfügig entstandener Kosten zurückbezahlt und die Genossenschaft liquidiert. 

Kontaktdaten

Sebastian Kraus: Tel. 0171 9366 819

Prof. Dr. Hans Bäumler: Tel. 0173 3729 478 oder 09622 719930

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.